Der Teufel steckt im Detail, d.h. manchmal in wenigen Minuten.
Das Kind mit Behinderung wird um 7:15h von seinem Haus mit dem Taxi abgeholt. Das Taxi erreicht um 7:23h die Schule. Der Bus der Schulbegleitung kommt um 7:25h am Busbahnhof an. Wenn er pünktlich ist, kann die Schulbegleitung um 7:32h an der Schule sein (wenn alles so funktioniert, wie es vorgesehen ist; im Winter muss z.B. mit Schneefall gerechnet werden und ganzjährig mit angespannten Verkehrssituationen, die einen empfindlichen Einfluss auf die Zeitplanung ausüben können). Wer beaufsichtigt das Kind zwischen 7:23h und 7:32h? Anruf bei der Schulbegleitung. Anruf bei der Schulleitung. Anruf bei dem Träger. Anruf beim Bezirk. Wer tätigt die Anrufe? Wieviel Zeit nehmen die Anrufe in Anspruch?
Susanne Hartwig