Manches, was schlecht ausgedrückt wird, ist auch nicht gut gemeint gewesen.
„Ihr könnt uns eure Tochter gerne mal für ein Wochenende vorbeischicken“, sagt die Verwandte zu der Mutter und dann, entschuldigend: „Euren Sohn würden wir ja gerne auch nehmen, aber wir trauen uns das einfach nicht zu.“ Der Sohn hat eine Behinderung. Die Tochter nicht. Die Verwandte will ja helfen und entlasten. Und ehrlich sein. Und auch erläutern. „Es war ja gut gemeint“, verteidigt die Mutter ihre Verwandte. Das finde ich nicht. Es ist nicht gut gemeint, von vornherein ein Kind auszuschließen. Ich finde, man soll dann auch nicht so tun, als sei es gut gemeint gewesen.
Susanne Hartwig