Seit 2021 gehen in Deutschland Menschen mit “geistiger” Behinderung wählen.
Im Jahr 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht es für verfassungswidrig, Menschen, die unter dauerhafter Betreuung stehen, von der Wahl auszuschließen. Die (in Deutschland nicht sehr laut geführte) Debatte darum, ob es sinnvoll ist, dass Menschen mit “geistiger” Behinderung wählen dürfen – und z.B. Kinder nicht – zeigt deutlich, dass “geistige” Behinderung grundsätzliche Fragen unserer sozialen Organisation berührt. Mit welchen Informationen treffen Wähler:innen eine mündige Entscheidung? Wann ist eine Wahlentscheidung klug? Ist es gefährlich, dass das Wahlrecht von Betreuer:innen für eigene Zwecke missbraucht werden kann oder dass Menschen mit “geistiger” Behinderung leichter manipulierbar sind? Was ist ein guter Wähler/eine gute Wählerin? Wer kann eigentlich “richtig gut wählen”?
Susanne Hartwig