Es gibt immer jemanden, an den man verwiesen werden kann.
Es gibt eine ganze Reihe von Anlaufstellen für Angehörige, die einen Menschen mit Behinderung in ihrer Obhut haben. Viele davon haben viele Telefonnummern parat. Es gibt auch Formulare und Richtlinien. Am vorläufig besten finde ich die Anekdote von einer sozialen Einrichtung, die Aktivitäten für Kinder in den Sommerferien organisiert. Diese ließen eine Familie mit einem Kind mit “geistiger” Behinderung wissen, dass ihr Kind willkommen sei, sofern es seine eigene Betreuung mitbringe (mit Verweis auf die Stelle, an der man diese Betreuung beantragen könne). Exklusion äußert sich manchmal nicht im Abgewiesen-, sondern im Verwiesen-Werden.
Susanne Hartwig